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Christuskirche
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 Susanne Hauck | Bärbel Hehemann | Wilfried Knorr | Jons Menzel | Sergej Minaew | Swetlana Neufeld | Sigrun Oehlmann | Katja Siegmund | Hagen Stiller | Dieter Ulbrich |

Die Sitzungen des Kirchenvorstandes sind, wenn nicht anders angekündigt, immer öffentlich und beginnen um 19.30 Uhr in unserem Gemeindehaus.

Die nächsten Termine im Jahr 2012:
 

Die nächste Bauausschusssitzung ist am


 

Merkzettel

 

Was ist ein Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand (KV) ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er wird von den Gemeindemitgliedern gewählt.
Der Kirchenvorstand besteht – je nach Gemeindegröße - aus vier bis fünfzehn (bei uns zur Zeit 10) gewählten und berufenen (Laien-)Mitgliedern der Gemeinde und der/den Pfarrerin/nen und Pfarrer/n (bei uns Herr Grötzner und Herr Krikkay). Dem Kirchenvorstand obliegt die Leitung der Gemeinde. Alle Personen des KV haben gleiches Stimmrecht. Eine Wahlperiode dauert sechs Jahre.

Welche Aufgaben hat der Kirchenvorstand? Der Kirchenvorstand leitet und vertritt die Kirchengemeinde. Damit sind vielfältige Aufgaben verbunden.

Er ist zuständig für

  • die Gottesdienste (Gestaltung und Zeiten)
  • den Konfirmandenunterricht / Religionsunterricht / die Kindergottesdienste (Inhalte und Formen)
  • die Mitwirkung bei der Neubesetzung einer Pfarrstelle
  • die Förderung des Gemeindeaufbaus und des Gemeindelebens (z.B. Jugendarbeit oder Kirchenmusik)

Auf vermögensrechtlichem Gebiet

  • Verwaltung des Ortskirchenvermögens
  • Beschluss über Haushaltsplan und Rechnung
  • Erhebung des Kirchgeldes
  • Einstellung von Mitarbeitenden der Kirchengemeinde

Landesweit

  • Wahl von Kirchenvorstandsmitgliedern in die die regionalen Kirchenparlamente
  • die Dekanatssynoden sowie in das überregionale Kirchenparlament, die Landessynode

       
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