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Christuskirche
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Kirchgeld

Was ist Kirchgeld?
Wie viel Kirchgeld muss ich zahlen?
Die Zahlungsmöglichkeiten 
     - bar im Pfarramt
     - Sie überweisen auf folgendes Konto: Konto 285 171, Stadtsparkasse Kaufbeuren, BLZ 734 500 00
       Bis zu einem Betrag von 200,00 € gilt der Kontoauszug Ihrer Bank als Spendenbeleg beim Finanzamt.
       Als Verwendungszweck geben Sie bitte "Kirchgeld" und das zugehörige Jahr z.B. "2010" an.
     - oder Sie nutzen die bequeme
Einzugsermächtigung für mein Kirchgeld

Förderkreis Christuskirche

Warum "Förderkreis Christuskirche"?
Flyer "Förderkreis Christuskirche" zum download als PDF-Datei (425 KB)
- Sie möchten Ihren Beitrag selber überweisen? - Dann nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:
   Konto 562 11 23, Stadtsparkasse Kaufbeuren, BLZ 734 500 00
   Bis zu einem Betrag von 200,00 € gilt der Kontoauszug Ihrer Bank als Spendenbeleg beim Finanzamt.
   Als Verwendungszweck geben Sie bitte "Förderkreis Christuskirche" an.
- oder Sie nutzen die bequeme
Abbuchungserlaubnis für die Renovierung der Christuskirche und die
Beitrittserklärung zum Förderkreis Christuskirche

Sie möchten Ihrer Kirchengemeinde Ihre Spende zukommen lassen? Das freut uns sehr!
Sie haben dafür viele Möglichkeiten:
- der Klingelbeutel jeden Sonntag im Gottesdienst
- das Überreichen einer Spende, gerne auch mit Presse
- die Barspende im Pfarramt oder beim Pfarrer, bei einem Mitglied unseres Besuchsdienstes
- Sie können auch gerne ihre Spende überweisen.
   Bitte nutzen Sie dafür folgende Bankverbindung: Konto 764 373, Stadtsparkasse Kaufbeuren, BLZ 734 500 00
   und geben dazu bitte den Verwendungszweck an: z.B. soziale Unterstützungen, Brot für die Welt, Diakonie, ...
   Bis zu einem Betrag von 200,00 € gilt der Kontoauszug Ihrer Bank als Spendenbeleg beim Finanzamt.
- oder Sie nutzen die bequeme
Abbuchung für weitere Spendenmöglichkeiten

Spendenaufruf für die Hemalata-Kinderheime

Gerne leiten wir ihre Barspende entsprechend weiter
Bitte geben Sie den Verwendungszweck: "Hemalata-Kinderheime" an.
Bis zu einer Spendenhöhe von 200,00 € gilt der Kontoauszug Ihrer Bank als Spendenbeleg beim Finanzamt.

 
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