Achtung: Für korrektes Highlighting müssen Sie JavaScript an Ihrem Browser aktivieren !
Christuskirche
Titel
KontaktImpressum
 Informationsdienstleistung der Christuskirche | Antrag auf Zusendung einer Info-Mail | Antrag auf Umpfarrung | Kircheneintritt | Konfirmationsanmeldung | Mietvertrag Gemeindehaus | Taufanmeldung | Trauanmeldung |
Antrag auf Kircheneintritt

 

 

Antrag auf Kircheneintritt.pdf (45 KB)

Wie werde ich Mitglied der Evang. - Luth. Kirche in Bayern?
- durch die Taufe
- mit der Konfirmation bestätigen sie Ihre Mitgliedschaft
- häufig findet die Taufe in einem Alter statt, in dem Menschen sich noch nicht aktiv für oder gegen etwas entscheiden können
- wer als erwachsender Mensch getauft wird, bekennt sich aktiv und benötigt daher in der Regel keine Konfirmation

 

Wer wird "aufgenommen"? - Eintritt
- Menschen, die getauft sind und nicht (mehr) aktiv Mitglied einer christlichen Kirche sind

 

Wer wird "wieder aufgenommen"? - Wiedereintritt
- getaufte Christen, die aus ihrer Kirche ausgetreten sind und nun (wieder) Mitglied in der Evang. - Luth. Kirche werden möchten

 

Aus jeder christlichen Kirche?
- in jedem Fall Menschen, die aus einer der christlichen Kirchen kommen, die dem ACK (Arbeitskreis Christlicher Kirchen) angehören
  Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie doch einfach im Pfarramt nach oder im Internet 

 

Wer kann in die Evang. - Luth. Kirche in Bayern eintreten?
- jeder Mensch, der in einer der zum ACK gehörigen christlichen Kirchen getauft worden ist und nicht Mitglied einer anderen christlichen Kirche ist

 

Wo kann ich eintreten?
- in jedem Pfarramt der Evang. - Luth. Kirche in Bayern unabhängig von ihrem Wohnort

 

Wie kann ich eintreten?
- Sie nehmen am besten Kontakt mit einem Pfarramt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern auf
   Unser Pfarramt und unsere Pfarrer stehen ihnen gerne zur Verfügung.
- Sie füllen das entsprechende Formular aus
- Sie vereinbaren ein Gesprächstermin mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer der Evang. - Luth. Kirche in Bayern
- bei diesem Gespräch können Sie alles Weitere für Ihren Eintritt klären

 

Zu welcher Kirchengemeinde gehöre ich nach meinem Eintritt in die Evang. - Luth. Kirche in Bayern?
- zu der Kirchengemeinde, zu der Ihr erster Wohnsitz gehört
- sollten Sie einen anderweitigen Wunsch haben, können Sie sich entsprechend umpfarren lassen

 

Wie geht das "Umpfarren"? 
- dazu nehmen Sie zu dem Pfarramt Kontakt auf, zu dem Sie gerne gehören möchten 
  Dort nennen Sie Ihren Wunsch nach Zugehörigkeit zu dieser Kirchengemeinde.
  Die Mitarbeitenden werden Ihnen gerne entsprechend weiter helfen.
- in unserer Kirchengemeinde haben wir dafür ein Formular zur "Umpfarrung"

 
Zurück nach oben...